Nach der Diagnose einer Tumorerkrankung muss zunächst durch endoskopische und bildgebende (z.B. Computertomografie=CT, Kernspintomografie=MRT) Verfahren das Ausmaß der Erkrankung (Größe des Tumors, Beteiligung der Lymphknoten, Streuung= Metastasierung) festgestellt werden.
Diese Befunde werden in der Regel in einer sogenannten Tumorkonferenz vorgestellt: Durch die Kooperation mit weiteren fachärztlichen Disziplinen (z.B. Chirurgie, Strahlentherapie, Radiologie, Pathologie) soll somit unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Tumorerkrankung und andererseits des Alters und der Begleiterkrankungen des Patienten dann die optimale Tumorbehandlung festgelegt werden.
Die Behandlungsvorschläge der Tumorkonferenz werden dem betroffenen Patienten und gegebenenfalls den Angehörigen / Partnern erklärt und darauf basierend wird ein Plan für die kommenden Therapien erstellt. Sollte eine Operation notwendig sein, wird eine Vorstellung / Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus unter Berücksichtigung des Patientenwunsches organisiert. Bei manchen Tumorerkrankungen kann primär eine Strahlentherapie sinnvoll sein; in vielen Fällen müssen im Krankheitsverlauf Chemotherapien oder andere medikamentöse Therapien erfolgen.